Welche Veranstaltung Sie auch planen: Das Convention Bureau Rhein-Neckar ist Ihr professioneller und persönlicher Ansprechpartner.
In der Unternehmenslage „Gastronomie“ erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Erlaubnisse, die einzuholen sind, wenn man eine Schank- bzw. Speisewirtschaft oder auch einen Barbetrieb, eine Diskothek oder ein Tanzcafé eröffnen möchte.
Für den Betrieb einer Gaststätte braucht man eine Erlaubnis (Konzession) und beim Umgang mit Lebensmitteln sind eine ganze Reihe von Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten. Daneben sollte sich ein Gastronom unter anderem mit dem Kinder- und Jugendschutz und den vor Ort geltenden Sperrzeitenregelungen auskennen.
Auf diesen Seiten erhalten Sie unter anderem Antworten auf folgende Fragen:
- Welche Erlaubnisse sind notwendig, um eine Gaststätte zu öffnen?
- Wer ist für Erteilung einer Gaststättenerlaubnis zuständig?
- Was ist eine vorläufige Gaststättenerlaubnis?
- Was ist bei der Übernahme eines Betriebes zu tun?
- Muss der Betrieb einer Straußwirtschaft gemeldet werden?
- Was muss ein Gastronom über den Kinder- und Jugendschutz wissen?
- Welche Sperrzeitregelungen sind zu beachten?

In der Unternehmenslage „Veranstaltungen“ finden Sie weiterführende Informationen, wenn Sie beispielsweise planen, eine Veranstaltung im öffentlichen Raum durchzuführen.