Qualifizierte Fachkraft
Sie sind eine qualifizierte Fachkraft und möchten nach Deutschland einreisen, um hier zu arbeiten? Dann finden Sie in diesem Menüpunkt weitergehende Informationen zur Einreise zum Zweck der Erwerbstätigkeit.
Sie möchten wissen, wie Sie Ihren Berufsabschluss in Deutschland einschätzen und anerkennen lassen können? Informieren Sie sich unter www.bq-portal.de oder www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/

Hinweis: Seit 1.8.2012
Befristeter Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-Staat
- mit einem deutschen Hochschulabschluss oder
- mit einem anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder
- mit einem dem inländischen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss,
die ein bestimmtes Jahresgehalt (Mindestbruttogehalt bei Mangelberufen 34.944 Euro, für andere Berufe 44.800 Euro) und einen Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes, verbindliches Arbeitsplatzangebot vorweisen können. Ein Wechsel des Arbeitsplatzes ist in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung genehmigungspflichtig.
Wenn Sie noch keinen Arbeitsplatz in Deutschland gefunden haben, dann können Sie aufgrund Ihres Hochschulabschlusses mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche für bis zu sechs Monate nach Deutschland kommen, um einen Arbeitsplatz zu suchen. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in der gesamten Zeit des Aufenthaltes sicherstellen können, denn einer Beschäftigung dürfen Sie in dieser Zeit nicht nachgehen. Wenn Sie einen entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie gleich in Deutschland die notwendige Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und bleiben, ohne vorher auszureisen.
Folgende Einreisebestimmungen sind zu beachten:
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
Bitte geben Sie einen Ort an, damit die entsprechenden Verwaltungsleistungen angezeigt werden können.