Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum durchführen
Unter einem öffentlichem Raum oder öffentlichem Bereich wird der Teil einer Gemeindefläche oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verstanden, der für jeden Bürger frei zugänglich ist und von der Gemeinde bewirtschaftet bzw. unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen hierunter öffentliche Verkehrsflächen, aber auch Parkanlagen und Plätze.
Bevor Sie sich entscheiden, eine Veranstaltung auszurichten, sollten Sie sich grundlegende Gedanken zu den folgenden Fragen machen:
- Beeinflusst meine Veranstaltung den Verkehrsfluss oder benutze ich teilweise oder ganz eine Straße als Veranstaltungsort (z.B. Firmenlauf)?
- Habe ich geplant, bestimmte Anlagen (z.B. Tribünen oder Zelte) aufzubauen?
- Sind Unterhaltungsangebote vorgesehen (z.B. Feuerwerk, Künstler)?
- Möchte ich Getränke und Speisen anbieten?
- Kommen Jugendliche zu meiner Veranstaltung?
- Mit welchen Maßnahmen und in welchen Medien bewerbe ich die Veranstaltung?
- Ist die Sicherheit der Besucher zu jeder Zeit gewährleistet (z.B. Brandschutz)? Gibt es ein Sicherheitskonzept für die Veranstaltung?
- Falls die Veranstaltung in einem Wohngebiet stattfindet: Habe ich die Anwohner informiert bzw. besteht die Gefahr von Lärmbelästigung?
Alle Versammlungen von Personen im öffentlichen Raum (z.B. Demonstrationen) unterliegen dem Versammlungsstättengesetz.
Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
Bitte geben Sie einen Ort an, damit die entsprechenden Verwaltungsleistungen angezeigt werden können.
