Ausstellungen, Märkte und Messen durchführen
Ausstellungen, Messen und Märkte können entweder im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Flohmarkt, Wochenmarkt) oder in Gebäuden (z.B. Messehalle) stattfinden. Im Gegensatz zu anderen Veranstaltungsarten handelt es sich häufig um wöchentlich oder jährlich wiederkehrende Veranstaltungsreihen. Bei Märkten unterscheidet man grundsätzlich zwischen Groß-, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten.
Für die Organisation von Messen, Märkten und Ausstellungen gelten viele der Grundsätze, die auch für andere Veranstaltungen existieren.
Hinzu kommen einige Besonderheiten, die zusätzlich zu beachten sind und auf die an dieser Stelle eingegangen werden soll. So sind Messen, Ausstellungen und Märkte zum Beispiel von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes befreit.
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Übersicht der angebotenen Leistungen
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