Der EAP informiert Selbständige und Freiberufler über die Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit, z.B. welche Anmeldungen, Genehmigungen oder Registrierungen erforderlich sind...
Auf dem Verwaltungsdurchklick erfahren Sie auf einen Blick, welche Verwaltungsleistungen für Sie relevant sind und an wen Sie sich wenden müssen, wenn Sie selbständig sind oder beabsichtigen ein Gewerbe an-, ab- oder umzumelden. Sollte für Ihr Bundesland bereits ein Online-Meldeverfahren möglich sein, haben Sie direkten Zugang zu diesen Verfahren in der Rubrik Gewerbe an-/um-/abmelden.
Rechtliche Detailfragen zu Gewerbemeldungen sind dem Gesetz zur Gewerbeordnung zu entnehmen.
Zu den folgenden Fragen erhalten Sie an dieser Stelle nähere Informationen:
- Welche Verwaltungsdienstleistungen sind beim an-/um- oder abmelden eines Gewerbes zu beachten?
- Warum und wann kann eine Gewerbeanmeldung abgelehnt werden?
- Welche Besonderheiten gibt es bei erlaubnispflichtigen Gewerben?
- Was sind überwachungsbedürftige Gewerbe?
- In welche Verzeichnisse bzw. Register muss sich ein Unternehmer eintragen lassen?
Als kompetente Ansprechpartner bei einer Existenzgründung stehen Ihnen folgende Institutionen zur Verfügung:
- die Arbeitsagenturen
- das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (insbesondere die Initiative existenzgruender.de)
- die Starterzentren der Industrie- und Handelskammern oder auch der Handwerkskammern (z.B. Starterzentrum Rheinland-Pfalz, StarterCenter der IHK Rhein-Neckar, StarterCenter Hessen)
- die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
- die Wirtschaftsförderungen in der MRN
2010 wurde der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) im Zuge der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingeführt. Der EAP ist die Kontaktstelle zwischen dem Antragsteller und der zuständigen Behörde, wobei eine komplette Verfahrensabwicklung auf elektronischem Weg möglich ist.


