Personenbezogene Fahrerlaubnisse
Ob Berufskraftfahrer, Taxifahrer oder Staplerfahrer: Um privat oder beruflich als Fahrer tätig zu sein, braucht man eine gesetzliche Fahrerlaubnis. Besonders im Bereich der Personenbeförderung ist es notwendig, entsprechende Fahrerlaubnisse und Genehmigungen zu beantragen, um als Unternehmen rechtlich abgesichert zu sein. Zudem ist es wichtig, bei Änderungen oder Umschreibungen im Führerschein die zuständige Behörde darüber zu unterrichten.
Wichtige Informationen hierzu finden Sie daher auch in der Lebenslage Fahrzeuge.
Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:
- Berufskraftfahrer
Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt künftig zusätzlich zum gültigen Führerschein mit den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE (Bus) bzw. C1, C1E, C oder CE (Lkw) auch einen Nachweis der Grundqualifikation. Im Rahmen der Grundqualifikation werden besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse (z.B. Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit) vermittelt.
Darüber hinaus hat man die Pflicht, seine Kenntnisse nach fünf Jahren im Rahmen einer Weiterbildung aufzufrischen.
- Besondere Fahrerlaubnisse
Falls Sie mit Ihrem Unternehmen Aufträge bearbeiten, bei denen Sie im Luftverkehr oder auf Gewässern unterwegs sind, um beispielsweise Lieferungen an Kunden auszuführen, benötigen Sie dazu entsprechende Erlaubnisse und Genehmigungen.
- Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Werkstattkarte
Eine Fahrerkarte ist ein mit einem Speicherchip versehener personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten zur Kontrolle des Fahrpersonals durch einen digitalen Tachographen. Der Fahrer hat die Pflicht, die Fahrerkarte mitzuführen. Das Unternehmen sorgt seinerseits für die Instandhaltung. Die Werkstattkarte ist für die Wartung und Kalibrierung des Tachographen notwendig und enthält den Namen, die Anschrift der Werkstatt, Name/Vorname des Inhabers und die Gültigkeitsdauer. Auf der Unternehmenskarte werden die firmenrelevanten Daten gespeichert.
- Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch kommt dann zum Einsatz, wenn betriebliche und private Fahrten voneinander abzugrenzen sind, insbesondere bei Firmenwagen, um kontinuierlich die Verwendung und Kosten des Fahrzeuges überblicken zu können. Im Fahrtenbuch werden Abfahrtsort, Datum, Fahrer, Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt, die zurückgelegte Fahrtstrecke sowie der Anlass der Fahrt dokumentiert. Heute gibt es bereits elektronische Fahrtenbücher mittels GPS.
- Personenbeförderung
Wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen, Krankenwagen oder Pkw im Linienverkehr beziehungsweise bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen fahren möchten, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
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