Verwaltungsdurchklick

Maut

Die Lkw-Maut in Deutschland ist eine Straßenbenutzungsgebühr bestimmter Strecken für schwere Nutzfahrzeuge. Sie wurde zum 1. 1. 2005 eingeführt. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen grundsätzlich auf allen Bundesautobahnen (BAB) und stark frequentierte Bundesstraßen. 

In vielen europäischen Ländern (unter anderem Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) werden für die Benutzung bestimmter Straßen (z.B. Autobahnen) Gebühren erhoben. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über mögliche Mautgebühren, Vignettenpflichten und Bezahlsysteme zu erkundigen, wenn Sie als Unternehmen auch im Ausland tätig sind.

Das deutsche Mauterhebungssystem wird von dem privaten Unternehmen Toll Collect GmbH im Auftrag des Bundesamtes für Güterverkehr betrieben. Informationen zum Thema „Maut“ erhalten Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes sowie bei verschiedenen Automobilclubs oder auch in Reiseführern.

    Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:

  • Mautbefreiung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Mautbefreiung beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Mauthöhe

    Die Höhe der Maut bestimmt sich nach der auf den mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Wegstrecke sowie nach der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination und nach der Emissionsklasse des Fahrzeugs.

     

    In einem Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen schwerer Nutzfahrzeuge hat das Bundesamt für Güterverkehr eine Übersicht bereitgestellt, um die Mauthöhe ermitteln zu können.

     

  • Mautpflichtiges Straßennetz (Mauttabelle)

    Mautpflichtige Straßen sind Bundesautobahnen (BAB) und Bundesstraßen oder Abschnitte von Bundesstraßen, die

    •   keine Ortsdurchfahrten im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes sind,

    •   mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut sind,

    •   durch Mittelstreifen o. sonstige bauliche Einrichtungen getrennte Fahrbahnen f. d. Richtungsverkehr haben,

    •   mindestens vier Kilometer lang sind,

    •   unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden sind und

    •   für die nach § 5 des Bundesfernstraßengesetzes der Bund Träger der Straßenbaulast ist.

     

    Alle Tariflängen der mautpflichtigen BAB sind in einer Tabelle zusammengestellt. Diese Tabelle wird als Mauttabelle bezeichnet. Die dort aufgeführten Tariflängen sind die Abrechnungsgrundlage für die streckenbezogenen Benutzungsgebühren. Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Straßenwesen.

  • Möglichkeiten der Einbuchung

    Um am deutschen Lkw-Mautsystem teilnehmen zu können, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: die automatische und die manuelle Streckenbuchung. Bei der manuellen Streckenbuchung muss dabei noch zwischen der Einbuchung an einem Mautstellen-Terminal und der Einbuchung über ein Internet-Portal von Toll Collect unterschieden werden.

     

  • Rechtliche Grundlagen

    Die Rechtsgrundlage der Mauterhebung auf den Bundesautobahnen und Bundesstraßen ist das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG), das mit Wirkung vom 19. Juli 2011 das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge ablöste.

     

    Zudem sind die Mautverordnung, die Mautstreckenausdehnungsverordnung sowie die Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beachten.

     

Übersicht der angebotenen Leistungen

Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.

Bitte geben Sie einen Ort an, damit die entsprechenden Verwaltungsleistungen angezeigt werden können.