Maut
Die Lkw-Maut in Deutschland ist eine Straßenbenutzungsgebühr bestimmter Strecken für schwere Nutzfahrzeuge. Sie wurde zum 1. 1. 2005 eingeführt. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen grundsätzlich auf allen Bundesautobahnen (BAB) und stark frequentierte Bundesstraßen.
In vielen europäischen Ländern (unter anderem Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) werden für die Benutzung bestimmter Straßen (z.B. Autobahnen) Gebühren erhoben. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über mögliche Mautgebühren, Vignettenpflichten und Bezahlsysteme zu erkundigen, wenn Sie als Unternehmen auch im Ausland tätig sind.
Das deutsche Mauterhebungssystem wird von dem privaten Unternehmen Toll Collect GmbH im Auftrag des Bundesamtes für Güterverkehr betrieben. Informationen zum Thema „Maut“ erhalten Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes sowie bei verschiedenen Automobilclubs oder auch in Reiseführern.
- Mautbefreiung
- Mauthöhe
- Mautpflichtiges Straßennetz (Mauttabelle)
- Möglichkeiten der Einbuchung
- Rechtliche Grundlagen
Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:
Übersicht der angebotenen Leistungen
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