Kennzeichen
Zu jedem Fahrzeug gehört ein Kennzeichen. Je nach Art des Fahrzeuges, den rechtlichen Bedingungen oder Wunsch des Autohalters ist das Kennzeichen entsprechend ausgestaltet. Falls Sie Wert darauf legen, dass die Kennzeichen Ihrer Firmenfahrzeuge einen Bezug zu Ihrem Unternehmen haben, können Sie ein individuelles Wunschkennzeichen aussuchen, falls es nicht bereits vergeben ist.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Sonderkennzeichen, die beantragt und angebracht werden müssen, falls ein Fahrzeug beispielsweise nicht ganzjährig zugelassen werden soll oder es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein landwirtschaftliches Fahrzeug handelt.
Ohne Kennzeichen ist ein Fahrzeug für den Verkehr nicht zugelassen, egal ob es sich um einen Privat-Pkw oder einen Firmenwagen handelt. Der Verlust eines Kennzeichens ist aufgrund der bereits erwähnten Kennzeichenpflicht behördlich zu melden.
- Ausfuhrkennzeichen
- Grünes Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
- Saisonkennzeichen
- Verlust von Kennzeichen
- Wunschkennzeichen
Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
Bitte geben Sie einen Ort an, damit die entsprechenden Verwaltungsleistungen angezeigt werden können.
