Verwaltungsdurchklick

Kennzeichen

Zu jedem Fahrzeug gehört ein Kennzeichen. Je nach Art des Fahrzeuges, den rechtlichen Bedingungen oder Wunsch des Autohalters ist das Kennzeichen entsprechend ausgestaltet. Falls Sie Wert darauf legen, dass die Kennzeichen Ihrer Firmenfahrzeuge einen Bezug zu Ihrem Unternehmen haben, können Sie ein individuelles Wunschkennzeichen aussuchen, falls es nicht bereits vergeben ist.

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Sonderkennzeichen, die beantragt und angebracht werden müssen, falls ein Fahrzeug beispielsweise nicht ganzjährig zugelassen werden soll oder es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein landwirtschaftliches Fahrzeug handelt.

Ohne Kennzeichen ist ein Fahrzeug für den Verkehr nicht zugelassen, egal ob es sich um einen Privat-Pkw oder einen Firmenwagen handelt. Der Verlust eines Kennzeichens ist aufgrund der bereits erwähnten Kennzeichenpflicht behördlich zu melden.

    Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:

  • Ausfuhrkennzeichen

    Die Ausfuhrkennzeichen werden auch Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen genannt. Sie sind gültig für Fahrzeuge, die ins Ausland überführt werden und dabei nicht transportiert, sondern selbst gefahren werden. Das Datum auf der rechten Seite des Kennzeichens gibt den Tag an, an dem das Fahrzeug das Land spätestens verlassen haben muss. Nach Ablauf dieses Datums darf es nicht mehr auf deutschen Straßen bewegt werden.

  • Grünes Kennzeichen

    Diese Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund, die ansonsten identisch mit dem normalen Kennzeichen sind, werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).

  • Kurzzeitkennzeichen

    Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Sie sind maximal für fünf Tage und ein einziges Fahrzeug gültig. Eine wechselnde Verwendung für unterschiedliche Fahrzeuge ist nicht zulässig.

  • Rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)

    Darf nur von Fahrzeughändlern bzw. Kraftfahrzeugbetrieben genutzt werden. Zweck ist die Vermeidung der dafür notwendigen Beantragung von Kurzzeitkennzeichen für die Durchführung der nahezu täglich stattfindenden Probe-, Übungs- und Überführungsfahrten.

  • Saisonkennzeichen

    Für den Fall, dass der Fahrzeughalter sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr nutzen bzw. zulassen möchte, ist das Saisonkennzeichen gedacht. Man findet dieses Kennzeichen vornehmlich an Motorrädern, Cabrios und Wohnmobilen, aber auch auf Fahrzeugen des Winterdienstes. Der Gültigkeitszeitraum ist angegeben (die betreffenden Monate sind durch einen waagerechten Strich getrennt) und beträgt zwischen zwei und elf Monaten innerhalb eines beliebigen Zwölf-Monats-Zeitraums.

  • Verlust von Kennzeichen

    Bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. Im Falle eines Diebstahls muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Zudem erfolgt eine Umkennzeichnung des Nummernschildes.

  • Wunschkennzeichen

    Hierbei handelt es sich um ein speziell nach Ihren Wünschen zusammengestelltes Kennzeichen. Es wird zunächst geprüft, ob Ihre Wunschzusammenstellung schon vergeben oder noch frei ist. Da ein Trend zum eigenen Wunschkennzeichen zu beobachten ist, wird es grundsätzlich schwieriger ein individuelles Kennzeichen zu reservieren.

Übersicht der angebotenen Leistungen

Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.

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