Verwaltungsdurchklick

Genehmigungen

Ob als Taxiunternehmen, Transportunternehmen oder Busfahrtgesellschaft, für den Geschäftsbetrieb auf der Straße sind Genehmigungen von den zugehörigen Kommunen, Städten oder Landkreisen obligatorisch. Weiterhin sind Sondergenehmigungen für Gefahrguttransporte, räumliche Sonderregelungen oder auch Fahrverbote zu beachten.

    Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:

  • Autokrane

    Für Abbruch-, Um- oder andere Baumaßnahmen werden oft mobile Arbeitsbühnen oder Autokrane benötigt. Um einen radgetriebenen Mobilkran (Achslasten bis zu zwölf Tonnen und Maximalgewicht bis zu 60 Tonnen) auf deutschen Straßen befahren zu dürfen, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und einer Dauerfahrerlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 StVZO zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten wegen dadurch entstehenden Verkehrseinschränkungen.

     

    Zudem gibt es Regelungen zur Fahrzeitbeschränkung, wenn starker Berufspendelverkehr oder ein anderes erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der vorgesehenen Transportstrecke zu dem Zeitpunkt herrscht. Je nach Befahrbarkeit und statischer Belastbarkeit der Fahrbahnen, werden nur bestimmte Strecken für Autokräne freigegeben.

     

    Wichtig: Regional gibt es unterschiedliche Vorschriften und Genehmigungspraktiken, der Einsatz des Fahrzeuges ist jedoch auf die ganze MRN ausgedehnt. Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie zur zuständigen Verkehrsbehörde Ihres Stadt- oder Landkreises gehen. Zudem können Sie als registrierter Antragsteller auch das elektronische Registrierungs- und Anmeldeverfahren VEMAGS nutzen, um eine Genehmigung zu beantragen. Der Antrag kann auch über die Firma gestellt werden, welche die Geräte einsetzt.

  • Busgelegenheitsverkehr

    Für das Durchführen von Ausflugsbusfahrten und Ferienzielreisen müssen Unternehmer im Besitz einer Genehmigung sein, die es ihnen erlaubt, Personen zu befördern. Wenn Sie als Unternehmer derartige Reisen anbieten, müssen Sie den Umfang und das Ziel der jeweiligen Fahrten genau bestimmen. Die Fahrt endet immer am Ausgangsort.

     

    Die Geltungsdauer für Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Mietomnibusse) beträgt höchstens fünf Jahre.

  • Buslinienverkehr

    Wer als Unternehmer mit Bussen im Linienverkehr Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein. Zudem müssen unterschiedliche Nachweise vorgelegt werden.

     

    Die Geltungsdauer für Genehmigungen im Linienverkehr beträgt höchstens acht Jahre.

  • Gefahrguttransporte

    Wer in Deutschland gefährliche Güter mit LKWs befördert, muss gewisse Bestimmungen beachten, insbesondere in Bezug auf Verpackung und Kennzeichnung der Ladung. Darüber hinaus benötigen Gefahrgutfahrer einen Gefahrgutführerschein, die sogenannte "ADR-Bescheinigung", um einen entsprechend beladenen Lkw fahren zu dürfen. Die ADR-Bescheinigung stellt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (IHK) nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung und anschließend bestandener Prüfung aus. Sie ist in der Regel fünf Jahre gültig.

     

    Ab dem 1. Januar 2013 werden die bisherigen Papierführerscheine durch Scheckkarten (ADRCard) ersetzt.

  • Genehmigungen für Luft- und Schiffverkehr

    Um gewerblich in der Luft oder auf Gewässern unterwegs zu sein, ist es rechtlich erforderlich,  bestimmte Genehmigungen einzuholen. Wenn Sie als Unternehmen Aufträge per Luft- oder Schifffahrt erledigen, müssen Sie diese beantragen.

  • Großraum-/Schwerlastverkehr

    Wenn Sie am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug teilnehmen wollen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die gesetzlich zugelassenen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überschreiten, benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis.

     

    Zudem ist es wichtig, bei besonders hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen Kontakt mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde aufzunehmen.

  • Güterkraftverkehr

    Sie wollen gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt? Hierfür benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis.

     

    Sowohl die Lizenz als auch die Erlaubnis werden für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Die Lizenz ist nach Ablauf erneut zu beantragen und gilt wiederum für fünf Jahre. Die Erlaubnis hingegen kann nach der neuerlichen Beantragung unbefristet erteilt werden. Allerdings ist alle fünf Jahre zu überprüfen, ob die Berufszugangsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind.

  • Nacht-/Sonntagsfahrverbot

    Grundsätzlich dürfen an Sonn- und Feiertagen LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen zwischen 0 und 22 Uhr nicht verkehren. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

     

    Einige Ausnahmefahrten sind vom Fahrverbot grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Räumliche Sonderregelungen: Umweltzonen

    Informationen zu den Regelungen in Umweltzonen und zur Feinstaubplakette erhalten Sie unter Feinstaubplakette.

  • Taxi-/Mietwagen-/Krankentransportgenehmigung

    Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankentransportwagen, einem PKW (Linienverkehr, gewerbsmäßige Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen) befördern, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Diese ist jedoch nicht erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind.

     

    Weitere Ausnahmen gelten im Zusammenhang mit dem Führen von Krankenkraftwagen in bestimmten Fällen (§ 48 Abs. 2 FeV).

Übersicht der angebotenen Leistungen

Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.

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