Verwaltungsdurchklick

Feinstaubplakette

Seit 1. März 2008 bestehen in den Umweltzonen mehrerer Städte und Gemeinden Fahrverbote für Altfahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten. Ziel ist die Verringerung der Feinstaubbelastung. Ein neues Verkehrszeichen "Umweltzone" signalisiert das feinstaubbedingte Fahrverbot für diese Fahrzeuge. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder über bestimmte Ausnahmegenehmigungen verfügen.

Die Plakette wird in drei verschiedenen Farben ausgegeben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern, die Sie in den Fahrzeugpapieren finden.

Eine Übersicht über die Städte und Gemeinden, die Umweltzonen eingerichtet haben oder dieses planen, finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes. Auf den Seiten des Bundesumweltministeriums finden Sie weitere ausführliche Informationen rund um die Themen Umweltzonen und Feinstaubplakette.

Um eine Plakette zu beantragen, müssen Sie sich an die Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) wenden. Auch alle Stellen, die zur Durchführung einer Abgasuntersuchung berechtigt sind, dürfen die Plakette herausgeben. Dies sind neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (TÜV, Dekra u.a.) auch viele Kfz-Werkstätten.

Zudem bieten einige Stadt- und Landkreise Onlinedienste an, über die Sie eine Feinstaubplakette elektronisch bestellen können. Mehr darüber erfahren Sie in den zugehörigen Leistungsbeschreibungen.

Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:

  • Sonderregelungen

    Grundsätzlich dürfen nur Fahrzeuge mit Plakette in Umweltzonen fahren. Fahrten in Umweltzonen, für die ein Fahrverbot besteht, sind nur dann zulässig, wenn für sie eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde oder in der Umweltzone bestimmte Fahrten allgemein vom Fahrverbot ausgenommen sind.

Übersicht der angebotenen Leistungen

Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.

Bitte geben Sie einen Ort an, damit die entsprechenden Verwaltungsleistungen angezeigt werden können.