Qualifizierte Fachkräfte
Sie möchten eine qualifizierte Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen, d.h. einen Arbeitnehmer, der eine Tätigkeit ausüben soll, für die nach deutschem Recht eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist?
Lesen Sie, welche Voraussetzungen für die Beschäftigung der qualifizierten Fachkraft erfüllt sein müssen.
Wählen Sie hier je nach Staatsangehörigkeit die zutreffende Personengruppe aus:
- EU-Bürger (Ausnahme Bulgarien und Rumänien) und Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
- Ausnahmeregelungen für EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien
- Nicht-EU-Bürger
- Ausnahmeregelungen für Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
Bitte geben Sie einen Ort an, damit die entsprechenden Verwaltungsleistungen angezeigt werden können.
