Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei einreisen.
Um eine Praktikumstätigkeit aufnehmen zu können, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.
Ein Praktikum kann nur dann aufgenommen werden, wenn das zentrale Arbeitsmarktzulassungsteam der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (ZAV-Team 321 - Studentenvermittlung in Bonn) ihr Einvernehmen zur Praktikumstätigkeit erteilt hat.
Bei der Beschäftigung von Praktikanten in internationalen Austauschprogrammen besteht die Möglichkeit für Sie als Arbeitgeber, an das ZAV-Team heranzutreten und das Einvernehmen zu beantragen.
Sie als Arbeitgeber reichen alle notwendigen Unterlagen und Originaldokumente für den Praktikanten in Papierform auf dem Postweg an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ein.
Eine Übersicht über die erforderlichen Dokumente sowie die erforderlichen Formulare finden Sie im Merkblatt Praktikumszulassung der Bundesagentur für Arbeit.
Die ZAV stellt nach Prüfung der Voraussetzungen und ohne Durchführung einer Vorrangprüfung eine Bescheinigung über das Einvernehmen aus.
Mit dieser Bescheinigung kann der Praktikant sodann seine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.
Ausnahmen vom Erfordernis des Einvernehmens:
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck eines Praktikums bedarf keiner Zustimmung des ZAV-Teams, wenn
- das Praktikum während eines Aufenthalts zum Studium absolviert wird und vorgeschriebener Bestandteil des Studiums ist oder zur Erreichung des Studienziels nachweislich erforderlich ist
- das Praktikum im Rahmen eines von der EU finanziell geförderten Programms durchgeführt wird
- das Praktikum bis zu einem Jahr im Rahmen eines nachgewiesenen internationalen Austauschprogrammes von Verbänden und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder studentischen Organisationen im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit absolviert wird
oder
- es sich um ein Praktikum von Fach- udn Führungskräften handelt, die ein Stipendium aus öffentlichen deutschen Mitteln, Mitteln der EU oder Mitteln internationaler zwischenstaatlicher Organisationen erhalten (Regierungspraktikanten).