Anmeldung
Nach Ihrem Umzug müssen Sie sich innerhalb einer Woche in Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde anmelden. Diese Meldepflicht besteht auch dann, wenn Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen. Falls Sie mehrere Wohnungen haben sollten, wird die Wohnung an demjenigen Ort zum Erstwohnsitz erklärt, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Ein Nebenwohnsitz muss auch angemeldet werden. Auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde müssen Sie Ihre neue Adresse mitteilen.
Solange Sie innerhalb von Deutschland umziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Das erledigt das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Wenn Sie jedoch ins Ausland ziehen oder in Deutschland Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne eine neue zu beziehen, dann müssen Sie sich an Ihrem alten Wohnort selbst abmelden.
Weiterhin sollten Sie sich noch über folgende Punkte informieren:
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
Bitte geben Sie einen Ort an, damit die entsprechenden Verwaltungsleistungen angezeigt werden können.
