Nach der Geburt
Als frisch gebackene Eltern werden Sie schnell merken, wie ein Kind Ihr gewohntes Leben verändert. Gleichzeitig sind nach der Geburt noch einige Formalitäten zu erledigen.
Sie erfahren in diesem Punkt unter anderem mehr über die Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt, für was Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes benötigen (z.B. Krankenkasse, Lohnsteuerkarte, Pässe) und was Sie bei der Beantragung von Elterngeld und Kindergeld beachten sollten.
Wenn Sie berufstätig sind, können Sie nach der Geburt Ihres Kindes Ihrem Arbeitgeber gegenüber Anspruch auf Elternzeit geltend machen. Bei Unterbrechung Ihrer Berufstätigkeit zur Betreuung Ihrer Kinder wird auch diese Zeit für die Rente berücksichtigt. Was Sie dabei beachten sollten, wird in den Abschnitten über die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten erläutert.
Umfassende Informationen zur Entwicklung Ihres Kindes im ersten Lebensjahr bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA). Die BZGA stellt verschiedene kostenlose Infobroschüren zur Verfügung, so zum Beispiel „Rund um Schwangerschaft und Geburt“ oder „Guter Start ins Kinderleben“.
Kindervorsorgeuntersuchungen sollen sicherstellen, dass Defekte und Erkrankungen von Neugeborenen, Kleinkindern und Kindern, insbesondere solche, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in besonderem Maße gefährden, möglichst schnell durch einen Kinder- und Jugendarzt erkannt werden, um früh eine entsprechende Therapie einleiten zu können. Zugleich sollen die Untersuchungen dazu dienen, Fälle von Vernachlässigung o.ä. zu erkennen und einem entsprechenden Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten vorzubeugen.
In einigen deutschen Ländern ist deshalb ein verbindliches Einlade- und Meldewesen zur Vorstellung zu den Untersuchungen beschlossen worden.
Infos zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen finden Sie in dieser Tabelle. Weiterführende Informationen erhalten Sie zudem auf dem Portal "gesundes Kind".
Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
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