Nach der Heirat
Mit der Eheschließung verändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse (z.B. Familienstand, ggf. Namensänderung). Diese Veränderungen müssen Sie bestimmten Stellen (z.B. Ihrem Arbeitgeber) mitteilen. Es können auch Anträge an Behörden erforderlich sein (z.B. Aktualisierung der Ausweisdokumente). Falls Sie hierfür nachträglich eine Bestätigung bzw. einen Nachweis über Ihre Eheschließung benötigen, können Sie diese auch noch nach der Heirat beantragen.
Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend am neuen Wohnort anmelden. Informationen dazu finden Sie unter Umzug.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Namensänderung und ggf. der Adresse in folgenden Dokumenten:
- Personalausweis
- Reisepass
- Lohnsteuerkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Weitere Meldungen und Namensänderungsmitteilungen, wenn Sie Hundehalter sind, einen Führerschein oder Bewohnerparkausweis besitzen. Auch müssen Sie ggf. den Nachnamen Ihres Kindes/ Ihrer Kinder ändern lassen.
Entsprechend Ihrer Lebensumstände können natürlich noch andere Adressänderungen wichtig sein.
Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
Bitte geben Sie einen Ort an, damit die entsprechenden Verwaltungsleistungen angezeigt werden können.
