Eingetragene Lebenspartnerschaft
Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (kurz Lebenspartnerschaftsgesetz) ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft. In vielen Bereichen ist die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt: die Partner sind einander zur Fürsorge, Unterstützung in allen Lebenslagen und zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Das Vorgehen zur Schließung einer Lebenspartnerschaft folgt dem der Schließung einer Ehe.
Auch der Fall einer Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist geregelt. Mehr dazu finden Sie im zugehörigen Verfahren.
In Hessen und Rheinland-Pfalz wird die Lebenspartnerschaft auf einem Standesamt, welches für einen der Wohnorte der Partner zuständig ist, angemeldet und kann auf einem Standesamt der Wahl geschlossen werden. In Baden-Württemberg sind die Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen zuständig.
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
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