Fahrerlaubnis
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird von der Stadtverwaltung oder vom Landratsamt für bestimmte Klassen erteilt und ist von Ihnen durch einen Führerschein nachzuweisen.
Unter Entziehung der Fahrerlaubnis können Sie nachlesen, aus welchem Grund Ihnen die Fahrerlaubnis wieder entzogen werden kann. Sie finden dort auch Hinweise, wie Sie Ihren Führerschein zurückbekommen.
Sie haben Ihren Führerschein verloren, sind umgezogen oder haben geheiratet? In diesen Fällen müssen Änderungen in Ihrer Fahrerlaubnis vorgenommen werden. Hier können Sie sich über Änderungen des Führerscheins oder die Ausstellung von Ersatzpapieren bei Verlust informieren.
Sollten Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, so erhalten Sie Antwort auf die Frage, inwieweit dieser Sie berechtigt, innerhalb Deutschlands ein Fahrzeug zu führen. Ferner erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie mit Ihrem deutschen Führerschein auch im Ausland ein Auto fahren dürfen.
Amtsärztliche Untersuchung: Für den Führerschein ist eine amtsärztliche Untersuchung in gewissen Fällen von Bedeutung. Sie dient dabei zur Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Fahrzeugen, insbesondere bei Personenbeförderung wie Bussen oder Taxen, aber auch bei der Wiedererteilung des Führerscheins nach Entzug.
Bundeswehr/Polizei: Wenn Sie bei der Bundeswehr oder Polizei arbeiten und eine Dienstfahrerlaubnis besitzen, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
Bitte geben Sie einen Ort an, damit die entsprechenden Verwaltungsleistungen angezeigt werden können.
