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Studierende

Sie möchten an einer Hochschule in der Metropolregion Rhein-Neckar studieren? Eine gute Wahl! Denn hier finden Sie viele der besten deutschen Hochschulen sowie etliche Forschungseinrichtungen von internationalem Ruf.

Eine gute Ausbildung ist die Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben. Dank der vielfältigen Angebote an den 21 Hochschulen in der Metropolregion Rhein-Neckar, entscheiden sich viele Abiturienten aus ganz Deutschland und aus aller Welt für ein Studium in der Region, denn Sie wollen von der guten Atmosphäre und den günstigen Studienbedingungen profitieren. Von den mehr als 80.000 Studierenden kommen rund zehn Prozent aus dem Ausland.

Eine Übersicht über die Hochschulen in der MRN finden Sie auf dem Portal der Metropolregion Rhein-Neckar.

Weitere Informationen zum Studium in Deutschland finden Sie auf dem vom DAAD angebotenen Portal Study in Germany.

Zum Studium in Deutschland gelten grundsätzlich folgende Regelungen für:

  • EU-Bürger sowie Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

    Einreise: Als Bürger dieser Länder können Sie aufgrund der Freizügigkeitsregelung ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie müssen allerdings einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden.

     

    Arbeiten während des Studiums: Sie können neben Ihrem Studium arbeiten. Aufgrund von Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit müssen EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien jedoch eine Bescheinigung mit dem Hinweis der Genehmigung bei der Agentur für Arbeit beantragen, die zunächst für ein Jahr befristet ist.

  • Nicht-EU-Bürger

    Einreise: Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat zum Studium nach Deutschland einreisen und bereits eine Zulassung einer deutschen Hochschule haben, benötigen Sie ein Studentenvisum (für mehrere Staaten bestehen Ausnahmeregelungen).

     

    Für den Erhalt eines nationalen Visums müssen Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert sind, Ihr Studium aus eigenen Mitteln finanzieren können, Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule zugelassen sind und über ausreichende Kenntnisse in der Ausbildungssprache verfügen.

     

    Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden. Innerhalb von drei Monaten müssen Sie Ihr Visum der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde vorlegen, die es in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandelt.

     

    Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums können Sie zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben, wenn Sie nachweisen können, dass Sie krankenversichert sind und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in diesem Fall bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

     

    Arbeiten während des Studiums: Ihre Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zur Aufnahme einer Tätigkeit neben Ihrem Studium. Sie dürfen eine Beschäftigung an maximal 90 Tagen oder 180 halben Tagen pro Jahr sowie studentische Nebentätigkeiten ausüben.

  • Ausnahmeregelungen für Bürger aus: Andorra, Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino u. d. Vereinigten Staaten von Amerika sowie aufgrund bilateraler Vereinbarungen für Bürger aus Brasilien u. El Salvador

    Einreise: Sie benötigen für die Einreise kein Visum. Sie müssen allerdings einen gültigen Reisepass bei sich führen. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden.

     

    Innerhalb von drei Monaten nach Einreise müssen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Studium) beantragen. Dort müssen Sie auch den Nachweis erbringen, dass Sie krankenversichert sind und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist sowie den Nachweis, dass Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind. Wenn Sie keine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen können, müssen Sie einen Nachweis zur Studienbefähigung einreichen.

     

    Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums können Sie zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in diesem Fall bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

     

    Arbeiten während des Studiums: Ihre Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zur Aufnahme einer Tätigkeit neben Ihrem Studium. Sie dürfen eine Beschäftigung an maximal 90 Tagen oder 180 halben Tagen pro Jahr sowie studentische Nebentätigkeiten ausüben.

     

    Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, sich bereits im Vorfeld Ihres Aufenthaltes in Deutschland um einen Studienplatz kümmern. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken ist die Vorlage einer Bescheinigung über die Zusage der Studieneinrichtung bzw. der Immatrikulationsbescheinigung. Auch wenn die Aufenthaltserlaubnis noch nicht erteilt ist, dürfen Sie bereits das Studium aufnehmen. Sie sind allerdings noch nicht berechtigt, eine Nebentätigkeit zu beginnen.

Übersicht der angebotenen Leistungen

Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.

Bitte geben Sie einen Ort an, damit die entsprechenden Verwaltungsleistungen angezeigt werden können.