Nachzug von Familienangehörigen
Reist Ihre Familie gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland ein? Oder wohnen und arbeiten Sie bereits in der Metropolregion Rhein-Neckar und möchten nun Ihren Ehe-/Lebenspartner und Ihre Kinder nachkommen lassen?
Folgende Einreisebestimmungen sind zu beachten:
- Die Familienangehörigen sind EU-Bürger
Zur Einreise benötigen Ihre Familienangehörigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und müssen sich nach der Einreise innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde ihres neuen Wohnortes anmelden.
- Die Familienangehörigen sind Nicht-EU-Bürger
Einreise: Zur Einreise benötigen Ihre Familienangehörigen ein Visum. Nach der Einreise müssen sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde ihres neuen Wohnortes anmelden. Weiterhin muss das Visum innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Deutschkenntnisse: Der Ehe-/Lebenspartner muss nachweisen, dass er einfache Deutschkenntnisse besitzt. Dies gilt ebenfalls für nachziehende Kinder über 16 Jahre.
Integrationskurs: Zur Förderung der Integration in Deutschland besteht die Möglichkeit, einen Integrationskurs zu besuchen. Als Nicht-EU-Bürger haben Ihre Familienangehörigen einen gesetzlichen Anspruch zur einmaligen Kursteilnahme. Der Teilnahmeanspruch ist an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Aufenthaltszwecke gebunden und setzt einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland voraus. Wenn Ihre Familienangehörigen nur für eine begrenzte Zeit (z.B. für eine projektgebundene Beschäftigung) nach Deutschland kommen, haben sie keinen Teilnahmeanspruch. Ebenso haben sie keinen Anspruch, wenn geringer Integrationsbedarf besteht (z.B. wenn Sie einen Hochschulabschluss besitzen).
- Die Familienangehörigen sind Staatsbürger aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika
Einreise: Zur Einreise benötigen Ihre Familienangehörigen einen gültigen Reisepass. Nach der Einreise müssen sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde ihres neuen Wohnortes anmelden. Weiterhin muss innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Deutschkenntnisse: Der Ehe-/Lebenspartner muss keinen Nachweis über einfache Deutschkenntnisse erbringen, jedoch nachziehende Kinder über 16 Jahre.
Integrationskurs: Zur Förderung der Integration in Deutschland besteht die Möglichkeit, einen Integrationskurs zu besuchen. Als Nicht-EU-Bürger haben Ihre Familienangehörigen einen gesetzlichen Anspruch zur einmaligen Kursteilnahme. Der Teilnahmeanspruch ist an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Aufenthaltszwecke gebunden und setzt einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland voraus. Wenn Ihre Familienangehörigen nur für eine begrenzte Zeit (z.B. für eine projektgebundene Beschäftigung) nach Deutschland kommen, haben sie keinen Teilnahmeanspruch. Ebenso haben sie keinen Anspruch, wenn geringer Integrationsbedarf besteht (z.B. wenn Sie einen Hochschulabschluss besitzen).
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
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