Hochqualifizierte
Mit ihrem dichten Netz an internationalen Unternehmen und innovativen Forschungseinrichtungen bietet die Metropolregion Rhein-Neckar Spitzenkräften aus der Wirtschaft und Wissenschaft sehr gute Karrieremöglichkeiten. Dazu zählen auch die Exzellenzcluster in unserer Region.
Durch die im Zuwanderungsgesetz geltenden Regelungen sind die Bestimmungen für den Aufenthalt von Hochqualifizierten aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland deutlich erleichtert worden. Bei vorliegendem Arbeitsplatzangebot können diese ohne Arbeitsmarktprüfung und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zugelassen werden und von Anfang an eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Einreisebestimmungen für EU-Bürger sind mit denen im Kapitel „Arbeitnehmer“ identisch.
Als Hochqualifizierte gelten insbesondere Wissenschaftler mit besonderer Qualifikation und Lehrpersonen in herausgehobener Funktion. Ein Mindestgehalt ist für diese Personengruppe nicht vorgesehen. Spezialisten und leitende Angestellte, die in der Wirtschaft angestellt werden, müssen ein jährliches Bruttomindesteinkommen von derzeit mindestens 66.000 € (aktuelle Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung). Weitere Informationen zur Zuwanderung von Hochqualifizierten finden Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.
Folgende Einreisebestimmungen sind zu beachten:
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
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