Au-pair-Beschäftigte
Sie haben die Schule hinter sich und wollen die Welt kennenlernen und Ihre Deutschkenntnisse vertiefen? Herzlich willkommen in der Metropolregion Rhein-Neckar, mit ihren weltoffenen Menschen und berühmten Städten, eingebettet in eine wunderbare Landschaft im Herzen Europas. Sie erhalten mit einem Au-pair Aufenthalt die Möglichkeit, die Region, ihre Geschichte und Kultur hautnah kennen zu lernen. Die Au-pair-Beschäftigung dauert maximal ein Jahr und umfasst die Mitarbeit im Haushalt der Gastfamilie und die Betreuung der Kinder. Nicht erlaubt ist eine Pflegetätigkeit (z.B. Kranken- und Altenpflege). Bitte beachten Sie, dass Sie bei Beginn Ihrer Au-pair-Tätigkeit mindestens 18 (bei Staatsangehörigen aus den EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn mindestens 17) und nicht älter als 24 Jahre alt sein dürfen.
Als Au-pair haben Sie sowohl Rechte als auch Pflichten. Das Portal Volunta, ein Kompetenzzentrum für freiwilliges Engagement im In- und Ausland, hat dazu verschiedene Informationen zusammengestellt. Im europäischen Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung finden Sie weiterführende Erläuterungen. Deutschland ist diesem Abkommen zwar nicht beigetreten, es wird aber in aller Regel nach dessen Vorschriften verfahren. Alle Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Es empfiehlt sich, eine Au-pair Agentur für die Vermittlung auszusuchen, die Ihnen während Ihres Aufenthalts für Fragen und Probleme zur Verfügung steht. Andernfalls sind Sie womöglich auf sich allein gestellt.
Hinweis: Weitere Informationen zur Au-pair-Tätigkeit bietet Ihnen die Übersicht auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Weiterhin haben sich unter dem Dach Gütegemeinschaft Au-pair e.V. Au-pair-Agenturen zusammengeschlossen, deren Leistungen regelmäßig kontrolliert werden.
An dieser Stelle erfahren Sie, welche Einreisebestimmungen für Sie gelten, wenn Sie für einen Au-pair-Aufenthalt nach Deutschland kommen möchten:
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
Bitte geben Sie einen Ort an, damit die entsprechenden Verwaltungsleistungen angezeigt werden können.
