Autofahren im Ausland
Ein in Deutschland ausgestellter Führerschein ist in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz gültig. Dies gilt sowohl für die seit 1999 ausgegebenen EU-Führerscheine als auch für die älteren, zuvor ausgestellten Fahrerlaubnisdokumente. Aktuelle Informationen zu Führerscheinregelungen in den einzelnen Ländern erhalten Sie bei den großen Automobilclubs, den Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
Bitte geben Sie einen Ort an, damit die entsprechenden Verwaltungsleistungen angezeigt werden können.
