Job gefunden - Einstellung
Sie haben sich erfolgreich durch den Bewerbungsdschungel gekämpft? Herzlichen Glückwunsch! Bevor Sie nun in Ihrem neuen Job durchstarten können, sollten Sie prüfen, inwieweit Sie Dokumente oder Versicherungen aktualisieren müssen.
Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:
- Änderung Lohnsteuerkarte
Hinweis: Die Lohnsteuerkarte auf Papier wird durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Ab 2013 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Verändern sich Ihre persönlichen Daten, z.B. durch Heirat oder Geburt eines Kindes, müssen Sie dies ändern lassen. Auch Änderungen der Konfession müssen vermerkt werden. Sämtliche antragsgebundenen Einträge und Freibeträge müssen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Für Änderungen der Meldedaten (z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.
Wird im Jahr 2012 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus.
- Polizeiliches Führungszeugnis
Der Arbeitgeber kann vor der Arbeitsaufnahme ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist oder nicht.
- Sozialversicherungsausweis – Lohnsteuerkarte – Krankenversicherung
Wer in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis eingeht, benötigt derzeit noch eine Lohnsteuerkarte, einen Sozialversicherungsausweis, eine Krankenversicherung und eine Bankverbindung. Unter Umständen verlangt Ihr neuer Arbeitgeber von Ihnen zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis.
Hinweis: Ab dem Jahr 2013 wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte vermerkten Lohnsteuerabzugsmerkmale (wie z.B. Steuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Schwerbehinderung) in einer zentralen Datenbank speichern und den Arbeitgebern automatisiert zum Abruf bereitstellen.
In Deutschland sind in der Regel alle Arbeitnehmer sowie Auszubildende und Studierende versicherungspflichtig. Die Internetauftritte der gesetzlichen Krankenkassen bieten Ihnen ausführliche Informationen, was Sie dabei beachten müssen. Einige Personengruppen (Selbständige oder Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen ab 49.500 €) können eine private Krankenversicherung abschließen. Beim Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) können Sie sich über das Private Krankenversicherungsgesetz informieren.
Übersicht der angebotenen Leistungen
Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.
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