Verwaltungsdurchklick

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Familien fühlen sich in der Metropolregion Rhein-Neckar wohl, weil sie spüren, dass sie willkommen sind und dass man sich für sie einsetzt. Familienfreundlichkeit gilt in der Metropolregion Rhein-Neckar seit Jahren als einer der wichtigsten Standort- und Wachstumsfaktoren. Es wurden Initiativen gestartet und passende Lösungsansätze entwickelt. Sowohl in der Personalpolitik der Unternehmen als auch in der kommunalen Familienpolitik rangiert das Schlüsselthema „Familienfreundlichkeit“ weit oben auf der Agenda.

Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört insbesondere ein ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Dieses Thema erfährt in der Metropolregion Rhein-Neckar besondere Aufmerksamkeit.

Das Forum "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" ist ein Projekt des Arbeitsbereichs „Vitaler Arbeitsmarkt“ unter dem Dach der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH. Seit 1999 setzen sich mittlerweile knapp 500 Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gemeinsam für die Umsetzung zukunftsfähiger Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Region ein.

Für die ab Januar 2012 in Kraft tretende Familienpflegezeit wurde vom Familienministerium ein Servicetelefon eingerichtet (01801 - 50 70 90: montags bis donnerstags von 9 - 18 Uhr). Nähere Informationen unter www.wege-zur-pflege.de und www.familien-pflege-zeit.de und im Ausklappmenü "Krankheit und Pflege".

 

Sie haben hier die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren:

  • Alleinerziehende

    Alleinerziehende erhalten eine finanzielle Unterstützung durch den Unterhaltsanspruch (Betreuungsunterhalt), den der nicht erziehende Elternteil nach bestimmten Kriterien entrichten muss. Falls der andere Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

     

    Zudem gibt es einen sogenannten steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der vom Einkommen abgezogen wird und steuerfrei bleibt.

  • Anmeldung Kindertagesstätte (KiTa)

    Wenn Sie einen Kindergartenplatz für Ihr Kind suchen, achten Sie darauf, dass die Einrichtung nicht zu weit entfernt von ihrer Wohnung oder ihrem Arbeitsplatz liegt. In größeren Städten können Sie Kindergärten aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Stadtverwaltung erhalten.

  • Anmeldung Schule

    Ihr Kind ist schulpflichtig, sobald es das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres erreicht hat. Sie können Ihr Kind auch vorzeitig einschulen, wenn Sie ihm den Schulalltag bereits zutrauen. Hierbei stehen Ihnen auch zuständige Stellen, wie z.B. die Schulleitung, gerne beratend zur Seite. Nach Abschluss der Grundschule, in der Regel nach vier Jahren, wird eine Grundschulempfehlung gegeben, welche weiterführenden Schulen, wie Werkrealschule, Hauptschule, Realschule oder ein allgemeinbildendes Gymnasium u.a., Ihr Kind besuchen soll.

     

    Falls Sie mit der Empfehlung nicht einverstanden sind, können Sie an einem Beratungsverfahren zur Aufnahme an weiterführenden Schulen teilnehmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Ihr Kind eine Aufnahmeprüfung an einer weiterführenden Schule ablegt.

  • Haushaltshilfen

    Sie können eine Haushaltshilfe durch die gesetzliche Krankenkasse beantragen, wenn Ihnen wegen Krankenbehandlung oder als Mutter nach der Schwangerschaft eine Haushaltsführung vorübergehend nicht möglich ist. Dabei darf Ihr Kind nicht älter als zwölf Jahre sein und Sie haben keine Verwandten oder andere Personen in Ihrem Umfeld, die die Haushaltsführung vorübergehend für Sie übernehmen könnten. Weiterhin müssen Sie die Haushaltshilfe über einen sogenannten Haushaltscheck anmelden.

     

    Hinweis: Haushaltshilfen können Sie zudem steuerlich geltend machen (10% der Kosten für eine 400-Euro-Kraft, aber max. 510 Euro gesamt; 12% der Kosten für eine sozialversicherungspflichtige Kraft, aber max. 2.400 Euro gesamt).

  • Kinderbetreuungsdatenbank MRN

    Mit Hilfe der Kinderbetreuungsdatenbank können Sie das für Sie passende Kinderbetreuungsangebot finden. In größeren Städten können Sie außerdem Informationen über Kindergärten aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt erhalten.

     

    Eine optimale Ergänzung zum bestehenden Betreuungsangebot (Kindergarten, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege) in der Metropolregion Rhein-Neckar ist das Babysitter-Diplom. Mit dem Babysitter-Diplom gibt es seit 2007 eine geprüfte Qualifizierung für die flexible, stundenweise Betreuung von Kleinkindern. Nach erfolgreicher Teilnahme an einem der anerkannten Qualifizierungsprogramme werden die Teilnehmer mit dem Babysitter-Diplom der Metropolregion Rhein-Neckar ausgezeichnet.

     

    Hinweis: Die Bundesagentur für Arbeit informiert in zahlreichen Broschüren über Angebote speziell für Familien mit Kindern. Weitere umfangreiche Informationen, z.B. zu den Themen „Berufliche Selbstständigkeit“, „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ oder auch „Teilzeitarbeit“, finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

  • Krankheit und Pflege

    Wenn Sie als Arbeitnehmer längerfristig erkranken, wird Ihnen Ihr Entgelt für die Dauer von sechs Wochen fortgezahlt. Bei längerer Erkrankung kann für gesetzlich Versicherte Krankengeld gewährt werden. Zudem können Sie bei lange andauernder Arbeitsunfähigkeit eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

     

    Kritischer ist es, wenn Sie selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden. Pflegebedürftig sind Sie dann, wenn Sie grundlegende Tätigkeiten des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate oder länger nicht ausüben können (§ 14 SGB XI). In diesem Fall können Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. Die Unterstützungs- und Hilfeleistungen der Pflegeversicherung können je nach Grad der Bedürftigkeit variieren (z.B. ambulante Pflege zu Hause oder stationäre Pflege im Heim). Angehörige, die die Pflege übernehmen, haben Anspruch auf kurzzeitige Freistellung oder Anspruch auf Pflegezeit, die sie bei ihrem Arbeitgeber beantragen müssen. Zudem stehen Sie als Pflegeleistender eines nahen Angehörigen unter einem Sonderkündigungsschutz.

     

    Pflegestützpunkte: Ansprechpartner für weitere Fragen zur Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und zur Altenhilfe sind als Folge des Pflegezeitgesetzes die Pflegestützpunkte (PSP). Die PSP verstehen sich als örtliche Anlaufstellen für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörigen.

     

    Zu den Portalen der Bundesländer: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz.

     

    Familienpflegezeit: Der Bundestag hat im Oktober 2011 den Weg zur Einführung der Familienpflegezeit freigemacht. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Mit der Familienpflegezeit wird erstmals flächendeckend die Möglichkeit geschaffen, Pflege und Beruf über zwei Jahre zu vereinbaren. Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Weitere Informationen unter www.bmfsfj.de.

  • Netzwerke und Projekte in der MRN

    In diesem Ausklappmenü werden in Kürze Initiativen aus der Region aufgelistet, die Ihnen bei Fragen rund um das Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" weiterhelfen können.

Übersicht der angebotenen Leistungen

Nachdem Sie Ihren Wohnort ausgewählt haben, können Sie hier weitere Informationen zu den beschriebenen Verfahren nachlesen. Sollte das gesuchte Verfahren nicht enthalten sein, so ist dies für Ihr Bundesland noch nicht hinterlegt.

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